Neuigkeiten und Änderungen in den Verkehrsregelungen in Europa für 2025


Das Jahr 2025 bringt eine Reihe bedeutender Änderungen in den Verkehrsregelungen der europäischen Länder mit sich. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aktualisierungen, über die Fahrer Bescheid wissen sollten, um sicher und ohne Probleme unterwegs zu sein.
Neuigkeiten und Änderungen in den Verkehrsregelungen in Europa für 2025


Das Jahr 2025 bringt eine Reihe bedeutender Änderungen in den Verkehrsregelungen der europäischen Länder mit sich. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aktualisierungen, über die Fahrer Bescheid wissen sollten, um sicher und ohne Probleme unterwegs zu sein.
Spanien
Pflichtmäßiges Notfall-V-16-Licht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Fahrzeuge in Spanien ein Notfall-V-16-Warnlicht mitführen, das die herkömmlichen Warndreiecke ersetzt. Dieses Licht kann auf dem Dach des Fahrzeugs angebracht werden, ohne dass der Fahrer das Fahrzeug verlassen muss, was die Sicherheit im Falle eines Unfalls oder einer Panne erhöht.
Senkung des gesetzlichen Blutalkoholgrenzwerts
Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) plant, den maximal zulässigen Blutalkoholgrenzwert für Fahrer im Jahr 2025 auf 0,2 g/l zu senken (bisher 0,5 g/l). Zusätzlich werden neue Sicherheitsanforderungen für Motorradfahrer eingeführt, wie etwa das Tragen obligatorischer Schutzhandschuhe und Vollgesichthelme.
Niederlande
Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
Ab 2025 wird in den Niederlanden die Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Strecken, darunter Abschnitte der Autobahnen A7 und A6, auf 130 km/h angehoben.
Einführung von Null-Emissions-Zonen
Ab dem 1. Januar 2025 haben 14 Gemeinden in den Niederlanden Null-Emissions-Zonen (ZES) eingeführt. Für die ersten vier Monate gilt eine Übergangsphase, in der Verstöße nicht mit Strafen belegt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet. Zu den betroffenen Städten zählen Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und weitere.
Vereinigtes Königreich
Änderungen bei den Londoner Staugebühren
Ab dem 25. Dezember 2025 müssen alle Fahrzeuge – einschließlich vollelektrischer und wasserstoffbetriebener Autos – eine Staugebühr von £15 zahlen, um in Londons verkehrsberuhigte Zonen einzufahren. Zuvor waren diese Fahrzeuge im Rahmen einer Politik zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel von der Gebühr befreit.
Europäische Union
Debatte über CO₂-Emissionsvorschriften
Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Bulgarien, Polen, Rumänien und die Slowakei, haben Bedenken hinsichtlich der strengeren CO₂-Emissionsvorschriften für Automobilhersteller geäußert, die 2025 in Kraft treten sollen. Diese Länder argumentieren, dass die strengen Grenzwerte und die damit verbundenen Bußgelder die Investitionsfähigkeit der Automobilhersteller in Innovationen behindern und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährden könnten.